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   OVG Niedersachsen, 12.05.1993 - 2 L 88/89   

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https://dejure.org/1993,10284
OVG Niedersachsen, 12.05.1993 - 2 L 88/89 (https://dejure.org/1993,10284)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.05.1993 - 2 L 88/89 (https://dejure.org/1993,10284)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - 2 L 88/89 (https://dejure.org/1993,10284)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 76 S. 1 BBG; § 8 BPersVG; § 46 Abs. 1 BPersVG; § 46 Abs. 3 BPersVG
    Rechtspflicht zum Uniformtragen durch eine verbindliche Bestimmung der Exekutive auf gesetzlicher Grundlage; Tätigkeit in der Personalvertretung als Amtsausübung; Erforderlichkeit oder Zweckdienlichkeit des angeordneten Uniformtragens als Voraussetzung für die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtspflicht zum Uniformtragen durch eine verbindliche Bestimmung der Exekutive auf gesetzlicher Grundlage; Tätigkeit in der Personalvertretung als Amtsausübung; Erforderlichkeit oder Zweckdienlichkeit des angeordneten Uniformtragens als Voraussetzung für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 45.87

    Männliche dienstkleidungspflichtige Zollbeamte - Generelles Verbot - Verletzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.1993 - 2 L 88/89
    Das hier in Betracht kommende Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ( Art. 2 Abs. 1 GG ) schützt aber den Beamten im dienstlichen Bereich nicht vor Anordnungen auf gesetzlicher Grundlage, die sein äußeres Erscheinungsbild betreffen (BVerwG. Urt. v. 25.1.1990 - 2 C 45.87 -, Buchholz 232, BBG § 76 Nr. 2).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.02.1986 - 17 B 16/85

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung eines Polizeivollzugsbeamten zum Tragen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.1993 - 2 L 88/89
    Die Verzögerung ergab sich daraus, daß zwischenzeitlich eine Klärung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach dem BPersVG versucht, aber mangels Zuständigkeit der angerufenen Fachgerichte nicht erreicht worden war (Az.: VG Hannover, PBVG 5/84, mit 17 OVG B 16/85 und BVerwG 6 PB 18.86).
  • BVerwG, 18.12.1986 - 6 PB 18.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde wegen Divergenz -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.1993 - 2 L 88/89
    Die Verzögerung ergab sich daraus, daß zwischenzeitlich eine Klärung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach dem BPersVG versucht, aber mangels Zuständigkeit der angerufenen Fachgerichte nicht erreicht worden war (Az.: VG Hannover, PBVG 5/84, mit 17 OVG B 16/85 und BVerwG 6 PB 18.86).
  • BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 41.09

    Uniformtragepflicht; freigestelltes Mitglied des Personalrats;

    Zu diesen allgemeinen, aus dem Soldatenstatus folgenden und nicht dienstpostengebundenen Pflichten zählt auch die Verpflichtung, im Dienst - das heißt für das freigestellte Personalratsmitglied: während der Personalratstätigkeit innerhalb der Dienstzeit - Uniform zu tragen (ebenso TDG Nord, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - N 8 BLa 13/07; für die Vertrauensperson der Schwerbehinderten TDG Nord, Beschluss vom 6. Mai 2010 - N 2 BLc 1/09; für Polizeibeamte im Bundesgrenzschutz OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 1993 - 2 L 88/89 - OVGE 43, 453).
  • BVerwG, 10.11.2010 - 2 WRB 1.10

    Rechtsbeschwerde; Zuständigkeit für Disziplinarmaßnahmen; Vertrauensperson für

    Zu diesen allgemeinen, aus dem Soldatenstatus folgenden und nicht dienstpostengebundenen Pflichten zählt auch die Verpflichtung, im Dienst Uniform zu tragen (ebenso TDG Nord, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - N 8 BLa 13/07 - für Polizeibeamte im Bundesgrenzschutz OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Mai 1993 - 2 L 88/89 - OVGE 43, 453).
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